Kosten und Förderung
Bei Vorlage eines kinderärztlichen bzw. kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens werden die Kosten für eine lerntherapeutische Behandlung übernommen. Dies geschieht bei Schülern durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII).
Bei der Antragstellung bin ich Ihnen gerne behilflich!
Alle Leistungen können auch privat gezahlt werden. Hier gelten folgende Tarife:
- Einzelförderung: 50 Euro für 45 Minuten